Vertragsbedingungen Upgrade inkl. Wartung

1. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Unter Upgrade wird der Wechsel zu einer nächst höheren Version der Software definiert und beinhaltet neue Funktionen. Unter Wartung werden Verbesserungen und die Beseitigung technischer Mängel innerhalb derselben Versionsebene der Software mittels Wartungs-Updates definiert.

Diese Bestimmungen regeln das Verhältnis zwischen dem Auftraggeber (im folgenden Kunde genannt) und dem Auftragnehmer (im folgenden CLX genannt). Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Einräumung eines Nutzungsrechts durch CLX an den Kunden an einem Upgrade auf Basis einer noch aktuellen Vollversion von PayMaker. CLX verpflichtet sich zudem, jährlich mindestens einen Wartungs-Update zuzustellen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Wartungs-Updates zu installieren. Kunden mit Wartungs-Abo verpflichten sich zudem, auch sämtliche weiteren Upgrades zu installieren. Installationen vor Ort, Hotline- Support, etc. sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung. Anderslautende Vereinbarungen sind nur in schriftlicher Form gültig.

2. Nutzungsrecht

Dem Kunden stehen nur die im Rahmen des auf die Vollversion anwendbaren und vom Kunden bereits akzeptierten Endbenutzer-Lizenvertrag (ELV) ausdrücklich eingeräumten Rechte auf Gebrauch des Lizenzmaterials zu. Alle übrigen Rechte, insbesondere das Eigentum, das Urheberrecht und die Schutzrechte am Lizenzmaterial und alle nicht ausdrücklich übertragenen Nutzungsbefugnisse verbleiben bei CLX bzw. dem Inhaber der Schutzrechte am Lizenzmaterial.

3. Wartungsgebühr

Ein Upgrade kann inkl. 12 Monate Software-Wartung oder mit einem Wartungs-Abo gekauft werden. Als Entgelt für die vertragsgegenständlichen Leistungen bei einem Wartungs-Abo schuldet der Kunde an CLX eine jährlich wiederkehrende Wartungsgebühr gemäss dem im Angebot definierten Preis. Die Wartungsgebühr wird jeweils für 1 Jahr im Voraus in Rechnung gestellt und ist innert 20 Tagen nach Zugang der jeweiligen Rechnung von CLX beim Kunden zur Zahlung fällig. Wird die Rechnung nicht innerhalb der Frist bezahlt, gerät der Kunde automatisch in Verzug. Bei verspäteter Zahlung entstehen zusätzliche Mahngebühren. Bei Zahlungsverzug hat CLX das Recht, die vertragsgegenständlichen Leistungen zu suspendieren.

4. Beginn, Dauer und ordentliche Kündigung

Der Vertrag beginnt am Tag der Bestellung über den Online-Shop zu laufen. Die Mindestdauer des Vertragsverhältnisses für das Wartungs-Abo beträgt zwei Jahre («Initial-Laufzeit»). Das Vertragsverhältnis verlängert sich im Anschluss an die Initial-Laufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr («Verlängerungs-Laufzeit»), wenn es nicht durch eine Partei spätestens  30 Tage vor Ablauf der Initial-Laufzeit oder einer Verlängerungs-Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich (Brief oder E-Mail möglich) zu erfolgen.

5. Gewährleistung

CLX wird die gemäss diesem Vertrag geschuldeten Leistungen durch gehörig ausgebildetes Fachpersonal unter Einhaltung der in ihrem Betrieb üblichen Sorgfalt erbringen mit dem Ziel, die zu pflegende Software unter den vorgegebenen Einsatz- und Betriebsbedingungen in einem zum bestimmungsgemässen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und Mängel an der Software so rasch als möglich zu beheben. Jegliche darüberhinausgehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. CLX übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass das Lizenzmaterial ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen mit beliebigen Daten, Informatiksystemen und anderen Programmen eingesetzt werden kann, noch dass durch die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen das Auftreten weiterer Mängel ausgeschlossen wird.

6. Haftung

Die Haftung von CLX ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

7. Gerichtsstand

Dieser Vertrag untersteht schweizerischem materiellen Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 und unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist die Stadt Zürich.