Endbenutzer-Lizenzvertrag (ELV)


Achtung
: Sie müssen eventuell bis zum Seitenende dieses ELV herunterscrollen, bevor Sie sich damit einverstanden erklären und die Software weiterbenutzen bzw. installieren können.


Wichtiger Hinweis: Dieser Vertrag (oder «ELV») ist eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen der Person, Gesellschaft oder Organisation, an welche diese Software in Lizenz vergeben wurde («Sie» oder «Kunde»), und CREALOGIX. Lesen Sie den Vertrag aufmerksam durch, bevor Sie die Installation abschliessen und die Software nutzen. Durch die Installation bzw. Nutzung der Software bestätigen Sie die Abnahme der von CREALOGIX gelieferten Software und erklären, die Bedingungen dieses Vertrages als für Sie verbindlich anzuerkennen. Sind Sie nicht bereit, diese Bedingungen als für Sie verbindlich anzuerkennen, oder sind Sie nicht befugt, eine solche Erklärung für den Kunden abzugeben, dann dürfen Sie die Software nicht installieren/nutzen und müssen sie zwecks Erstattung des Kaufpreises nach den geltenden Rückgabebedingungen dorthin zurückgeben, von wo Sie sie bezogen haben. Dieser ELV bezieht sich nur auf die gemäss diesen Bedingungen von CREALOGIX gelieferte Software, selbst wenn in diesem ELV auf andere Software Bezug genommen oder diese beschrieben wird.

1. Definitionen

A. «CREALOGIX» bezeichnet die CREALOGIX AG, Ready Made Products, Maneggstrasse 17, 8041 Zürich und gegebenenfalls ihre Lizenzgeber.
B. «Software» bezeichnet ausschliesslich die CREALOGIX Software- und Middleware-Programme sowie die entsprechende Dokumentation, dazugehörige Medien, Unterlagen im Papierformat und Online oder elektronisch verfügbare Dokumentationen. Der Begriff Software im Sinne dieses Vertrages schliesst ebenfalls sämtliche Updates zur Software ein, auf deren Bezug Sie Anspruch haben, und die Ihnen von CREALOGIX zur Verfügung gestellt wurden.

2. Gewährung von Lizenzen

Die in diesem Abschnitt 2 gewährten Lizenzen unterliegen den in diesem ELV festgelegten Bedingungen:
A. Die Software darf nur gemäss Anzahl der erworbenen Lizenzen installiert werden
B. Wird die Software zusammen mit anderen CREALOGIX Softwareprodukten als Teil einer Produktsuite (zusammenfassend als«Suite» bezeichnet) vertrieben, wird das Nutzungsrecht an der Suite als Produkteinheit lizenziert, und keines der hierzu gehörenden Einzelprodukte dürfen zwecks Installation oder Nutzung auf mehr als einem Computer gleichzeitig von der Produkteinheit getrennt werden.
C. Sie erklären sich damit einverstanden, dass CREALOGIX jederzeit nach angemessener Vorankündigung überprüfen darf, ob Sie die bei der Nutzung der Software die vorliegenden Bedingungen einhalten. Ergibt sich bei dieser Prüfung, dass Sie bei der Nutzung der Software die Bedingungen dieses Vertrages nicht vollumfänglich beachten, sind Sie über alle weiteren Verpflichtungen, die Ihnen gegebenenfalls aus der Nichtbeachtung erwachsen hinaus zur Erstattung angemessener Kosten an CREALOGIX für die Durchführung dieser Überprüfung verpflichtet.
D. Ihre Lizenzrechte aus diesem ELV sind nicht exklusiv.

3. Beschränkungen der Lizenz

A. Sie dürfen von der Software weder Kopien fertigen oder weitergeben, noch dürfen Sie die Software elektronisch von einem Computer auf einen anderen oder über ein Netzwerk übertragen. Sie dürfen die Software nur im Rahmen der erworbenen Anzahl Lizenzen auf mehr als einem Computer installieren und über ein Netzwerk verbinden.
B. Sie dürfen die Software nicht verändern, verschmelzen, modifizieren, adaptieren oder übersetzen, oder sie dekompilieren, rückentwickeln, zerlegen oder anderweitig in men-schlich wahrnehmbare Form bringen.
C. Sie dürfen die Software weder vermieten, verleasen noch in Unterlizenz vergeben.
D. Sie dürfen sämtliche Rechte aus diesem ELV auf Dauer nur im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Vertragsübernahme übertragen, vorausgesetzt, Sie behalten keine Kopie der Software zurück und übertragen diese vollständig (einschliesslich aller Komponenten, Medien und gedruckten Unterlagen, Upgrades, diesem ELV, den Seriennummern und gegebenenfalls aller weiteren zusammen mit der Software gelieferten Softwareprodukte), und der Empfänger erklärt sich mit den Bedingungen dieses ELV einverstanden.
E. Mit Ausnahme anderweitiger Regelungen in diesen Bedingungen dürfen Sie die Software weder modifizieren noch von der Software abgeleitete Werke erstellen.
F. Sie dürfen die Software nicht dazu verwenden, um eine Anwendung zu entwickeln, die dieselben Hauptfunktionen wie die Software aufweist.
G. Wenn Sie diesen ELV nicht einhalten, kann CREALOGIX die Lizenz kündigen, woraufhin Sie verpflichtet sind, sämtlichen Kopien der Software zu vernichten (wobei alle anderen Rechte der Parteien und alle sonstigen Bestimmungen dieses ELV über diese Kündigung hinaus gültig bleiben).

4. Wartung der Software (teilweise kostenpflichtig)

Mit dem Erwerb der Software ist das Recht verbunden, während der ersten 12 Monate die Wartungs-Updates (Schnittstellenanpassungen, Bug Fixes, Optimierungen etc.) im Rahmen der Software-Wartung ohne separate Vergütung zu beziehen. Nach Ablauf dieser 12 Monate ist jedes Wartungs-Update kostenpflichtig. Upgrades auf die nächst höhere Version sind immer kostenpflichtig. Wurde ein Upgrade käuflich erworben, ist die Wartung der Software wiederum für 12 Monate in der Vergütung enthalten. Für Update-Abos gelten spezielle Vertragsbestimmungen. Für PayMaker EBICS ist eine aktive Lizenz mit gültigem Update-Abo verpflichtend. CREALOGIX behält sich vor, nicht aktive Lizenzen von PayMaker EBICS zu sperren.

5. Eigentum

Mit der vorstehenden Lizenz wird Ihnen eine eingeschränkte Nutzungsberechtigung der Software erteilt. Sämtliche Rechte und Rechtsansprüche, insbesondere das Urheberrecht und sämtliche Immaterialgüterrechte an der Software und Kopien davon stehen CREALOGIX und ihren Lieferanten zu. CREALOGIX und ihre Lieferanten behalten sich alle nicht spezifisch in diesem ELV gewährte Rechte vor, einschliesslich der europäischen und internationalen Ur-heberrechte.

6. Eingeschränkte Gewährleistung und Gewährleistungsausschluss

A. CREALOGIX und ihre Lieferanten geben keinerlei ausdrückliche, konkludente oder sonstige Gewährleistungen und Zusicherungen hinsichtlich der von CREALOGIX bereitgestellten Software ab, auch nicht bezüglich der Eignung für einen bestimmten Zweck. Insbesondere wird keine Gewährleistung für die störungs- oder unterbrechungsfreie Funktion der Software gegeben. Die Software wurde nicht für den Gebrauch in einem gefährdeten Umfeld, in dem ausfallsichere Mechanismen erforderlich sind, konzipiert, geplant, oder lizenziert.
B. Falls die Abgabe von Gewährleistungen für die Software aufgrund zwingenden geltenden Rechts vorgeschrieben ist (d. h. dass die Gewährleistung nicht abbedungen werden kann), sind sämtliche Gewährleistungen auf eine Gewährleistungsfrist von 90 (neunzig) Tagen ab dem Lieferdatum beschränkt, oder auf die kürzest mögliche Frist gemäss dem zur Anwendung kommenden Recht, falls diese länger ist als 90 Tage.

7. Ausschliesslicher Rechtsbehelf

In den in vorstehender Ziffer 5 (b) genannten Fällen bemüht sich CREALOGIX im angemessenen branchenüblichen Umfang, Ihnen eine neue Kopie zur Verfügung zu stellen, die im Wesentlichen der Dokumentation entspricht. CREALOGIX trifft keinerlei Haftung wenn die Software in irgendeiner Weise durch Sie oder Dritte verändert wurde, wenn die Software keinen Zugriff zum Updateserver erhalten hat und die verfügbaren Sicherheits-Updates dadurch nicht installiert werden konnten, wenn die Medien durch unsachgemässe Nutzung, Unfall, Missbrauch, Modifizierung oder fehlerhafte Nutzung beschädigt wurden, oder wenn der Ausfall auf der Nutzung der Software beruht, bei der eine andere als die empfohlene Hardware-Konfiguration vorliegt. Eine derartige unsachgemässe Nutzung, Unfall, Missbrauch, Modifizierung oder fehlerhafte Nutzung der Software setzen die vorstehende Gewährleistung ausser Kraft. DIESER RECHTSBEHILF IST DER EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE IHNEN ZUR VERFÜGUNG STEHENDE RECHTSBEHELF.

8. Haftungsbeschränkung

A. Weder CREALOGIX noch ihre Lieferanten haften Ihnen oder Dritten gegenüber für Schäden, insbesondere mittelbare, konkrete oder beiläufig entstandene Schäden, Strafschadensersatz, oder Folgeschäden (insbesondere für Schadensersatz aufgrund der Unmöglichkeit der Nutzung des Geräts oder des Datenzugriffs, entgangener Aufträge, entgangenen Gewinns, Betriebsunterbrechungen oder dergleichen) die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der von CREALOGIX bereitgestellten Software ergeben und auf gleich welcher Haftungstheorie, einschliesslich Vertragsverletzung, Gewährleistungsbruch, unerlaubter Handlung (einschliesslich Fahrlässigkeit), Produkthaftung oder sonstigem beruhen, selbst in Fällen, in denen CREALOGIX oder die Vertreter der CREALOGIX über die Möglichkeit derartiger Schadensersatzansprüche hingewiesen wurden, und selbst wenn ein in diesen Bedingungen genannter Rechtsbehelf seinen wesentlichen Zweck verfehlt hat.
B. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für die vorstehenden Gewährleistungen und Ausschlüsse sowie in Bezug auf alle sonstigen Aspekte dieses ELV.

9. Grundlage für den Geschäftsabschluss

Die oben genannte beschränkte Gewährleistung und Gewährleistungsausschluss, die ausschliesslichen Rechtsbehelfe und die beschränkte Haftung sind fundamentaler Teil der Grundlage für die Übereinkunft zwischen CREALOGIX und Ihnen. CREALOGIX wäre ohne diese Einschränkungen nicht in der Lage, Ihnen die Software auf wirtschaftlicher Basis anzubieten. Die beschränkte Gewährleistung, der Gewährleistungsausschluss, die ausschliesslichen Rechtsbehelfe und die beschränkte Haftung kommen den Lizenzgebern von CREALOGIX zugute.

10. Nur für Verbraucher/Endbenutzer

Die in diesem ELV enthaltenen Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen oder –ausschlüsse betreffen oder beeinträchtigen nicht die gesetzlich vorgesehenen Rechte von Ver-brauchern, d.h. von Personen, die die Waren nicht für gewerbliche Zwecke erwerben. Die in diesem ELV enthaltenen Gewährleistungs-, Rechtsbehelfs- oder Haftungsbeschrän-kungen und ausschlüsse treffen auf Sie nur insoweit zu, als derartige Beschränkungen oder Ausschlüsse nach dem Recht Ihres Wohnsitzes statthaft sind.

11. Allgemeines

Auf die Rechte und Pflichten der Parteien gemäss diesem ELV finden die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (1980) oder des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Verjährungsfrist beim internationalen Warenkauf in der jeweils gültigen Fassung keine Anwendung, sondern dieser ELV unterliegt mit sämtlichen sich hieraus ergebenden Rechten und Pflichten in jeder Hinsicht ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsrechtsnormen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass sämtliche, sich aus diesem ELV ergebenden Streitigkeiten ausschliesslich in Zürich, Schweiz, gerichtlich entschieden werden. Dieser ELV enthält die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien über den Vertragsgegenstand, und ersetzt alle vorherigen oder aktuellen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen oder Absprachen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass abweichende oder zusätzliche Bedingungen in Bestellungen oder sonstigen, von Ihnen in Bezug auf die lizenzvertragsgegenständliche Software erstellten schriftlichen Mitteilungen oder Unterlagen unwirksam sind. Nimmt CREALOGIX, ihre Rechte aus diesem ELV oder im Fall einer Vertragsverletzung dieses ELV nicht oder nicht rechtzeitig wahr, so stellt dies keinen Verzicht auf diese Rechte oder die Ergreifung von Massnahmen bei Vertragsverletzungen dar. Händler, Vertreter oder Angestellte der CREALOGIX sind nicht zu Änderungen dieses ELV befugt. Wird eine Bestimmung dieses ELV von einem zuständigen Gericht als rechtswidrig befunden, wird diese Bestimmung soweit zulässig durchgesetzt und die übrigen Bestimmungen dieses ELV bleiben im vollen Umfang wirksam. Fragen bezüglich dieses ELV sind zu richten an: CREALOGIX AG, Ready Made Products, Maneggstrasse 17, 8041 Zürich, Schweiz.

CREALOGIX und andere, in der Software enthaltene Marken bzw. Warenzeichen, sind Warenzeichen oder eingetragene Warenzeichen der CREALOGIX Holding AG. Marken bzw. Warenzeichen, Handelsnamen, Produktnamen und Logos Dritter sind unter Umständen die Marken oder eingetragenen Warenzeichen der jeweiligen Eigentümer. Sie dürfen Marken bzw. Warenzeichen, Handelsnamen, Produktnamen, Logos, Urheberrechte oder sonstige Hinweise auf patent- oder eigentumsrechtlichen Schutz, Aufschriften, Symbole oder Etiketten auf der Software weder entfernen noch verändern. Dieser ELV gibt Ihnen nicht die Befugnis, die Namen von CREALOGIX oder ihrer Lizenzgeber bzw. deren jeweilige Marken oder Warenzeichen zu verwenden.